• 20.01.2011

    GO-Novelle erweitert die Organisationsmöglichkeiten der kommunalen Wirtschaft

    Das am 17.12.2010 im Landtag NRW beschlossene und am 28.12.2010 veröffentlichte „Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts“ stellt – unter Aufgabe des damals zugrunde gelegten Prinzips „Privat vor Staat“ – die gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder her, die bis zu der GO-Reform des Jahres 2007 Geltung beanspruchten. Darüber hinaus wird für die in der Energiewirtschaft tätigen kommunalen Unternehmen ein eigenständiger kommunalrechtlicher Ordnungsrahmen geschaffen, der die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen nachhaltig verbessert.

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