• 27.11.2013

    Pressemeldung: Bayerischer VGH stellt qualifizierte Anforderungen an den Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung bei gewerblichen Sammlungen

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in zwei Eilverfahren Untersagungsverfügungen gegen bundesweit tätige gewerbliche Sammler bestätigt und dabei qualifizierte Anforderungen an den Nachweis einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung für gewerbliche Sammler gestellt (Beschluss vom 14.11.2013 – 20 CS 13.1704; 20 CS 13.1625) .

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