Kommunalabgaben- und öffentliches Preisrecht

Kommunalabgaben sind Abgaben, die von den Gebietskörperschaften zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben erhoben werden und damit Ausfluss der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG ist. Kommunalabgaben können u.a. in Form von Steuern, Beiträgen, Gebühren festgesetzt werden. Möchten Sie eine aktuelle Beitragsgebührensatzung, wie z.B. die Abfallgebührensatzung, überarbeiten oder kommunale Abgaben, z.B. eine kommunale Verpackungssteuer, erheben? Gerne beraten wir Sie auch rund um dieses Thema und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Das Preisrecht regelt das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe, konkret die Preisgestaltung bei öffentlichen Aufträgen. Im Vordergrund steht dabei die sparsame und wirtschaftliche Verwendung von öffentlichen Mitteln. Insbesondere im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, auch bei Inhouse-Vergaben, ist das öffentliche Preisrecht zu beachten.

Gerne beraten wir Sie hier in Einzelfragen oder begleiten Sie umfassend im gesamten Prozess.

Haben Sie Interesse?

Bei Gruneberg glauben wir daran, dass rechtliche Beratung mehr ist als nur das Ausfüllen von Formularen oder das Verfassen von Verträgen. Es geht darum, echte Beziehungen aufzubauen und Vertrauen zu schaffen. Wir möchten Ihnen helfen, die komplexen Fragestellungen des öffentlichen Wirtschaftsrechts zu navigieren und Ihnen die Sicherheit geben, die Sie für Ihre Entscheidungen benötigen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur Lösungen anzubieten, sondern auch den Raum zu schaffen, in dem Sie Ihre Visionen verwirklichen können.