Das Abfallrecht ist durch eine Vielzahl europäischer und nationaler Rechtsakte geprägt. Während auf europäischer Ebene die Abfallrahmenrichtlinie von besonderer Bedeutung ist, sind es auf nationaler Ebene das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes sowie die entsprechenden abfallrechtlichen Gesetze der einzelnen Bundesländer. Daneben spielen eine Vielzahl von weiteren gesetzlichen Vorschriften wie das Verpackungs-, Batterie-, oder auch Einwegkunststofffonds- und Abfallverbringungsgesetz eine wichtige Rolle. Auf kommunaler Ebene sind schließlich die Abfallsatzungen maßgebend.
Das Recht der Abfallwirtschaft wird zudem beeinflusst durch andere Rechtsgebiete wie zum Beispiel das Vergabe-, Beihilfe- und Fiskalrecht.
Während in den Anfangsjahren erster nationaler Regelungen, wie dem Abfallbeseitigungsgesetz in den 1970er Jahren, die Gefahrenabwehr im Mittelpunkt stand, spielen heute Abfallvermeidung, hochwertige Verwertung, Schonung der natürlichen Ressourcen eine entscheidende Rolle. Für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bedeutet dies nicht zuletzt, dass ihr Aufgabengebiet weitaus umfassender ist und sich nicht allein auf die Erfassung und Entsorgung von überlassungspflichtigen Abfällen beschränkt.
Wir von Gruneberg Rechtsanwälte unterstützen und beraten Sie in allen ihren vielfältigen Aufgaben rund ums Recht der Abfallwirtschaft.
Brauchen Sie Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung von Überlassungspflichten, bei dem Erlass kommunaler Abfallsatzungen, bei gebührenrechtlichen Fragestellungen, bei der Umsetzung der Getrennthaltungsanforderungen des § 20 KrWG, aber auch bei Fragen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung: bei all diesen Fragen und noch bei vielen mehr unterstützen wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an.