Das Recht der Wasser- und Abwasserwirtschaft betrifft die öffentliche Daseinsvorsorge und wird durch ein komplexes Regelwerk von europäischen und nationalen Rechtsakten geprägt.
Sauberes Trinkwasser, sichere und umweltgerechte Abwasserentsorgung, nachhaltige Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz sind Aufgaben der öffentlichen Wasserwirtschaft. In der Wasserwirtschaft werden mehr als 90 % der Abwasserentsorgung und über 70 % der Trinkwasserversorgung von öffentlich-rechtlichen Betrieben und Unternehmen oder von kommunalen Gesellschaften erbracht. Dabei wird nicht nur das Regelwerk für die eigentlichen Kernaufgaben immer komplexer, sondern die Interaktion mit vielen anderen Bereichen wie zum Beispiel Energie, Nachhaltigkeit, Klima, Ressourcenschutz und Naturschutz spielen eine immer größer werdende Rolle. Und weitere Rechtsgebiete wie das Vergaberecht, Beihilferecht und Fiskalrecht sind immer relevanter. Die öffentliche Wasserwirtschaft steht dabei für eine ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung. Wasserverbände und Zweckverbände nehmen zudem überörtliche und überregionale, flussgebietsübergreifende Aufgaben wahr.
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