Das Verpackungsgesetz dient bisher der Umsetzung der europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und legt Anforderungen an die Produktverantwortung (§ 23 Kreislaufwirtschaftsgesetz) für Verpackungen fest. Ziel der gesetzlichen Regelungen sind insbesondere die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Die europäische Rechtslage ist allerdings im Rahmen des „European Green Deals“ im Fluss. Etwa durch die europäische Verpackungsverordnung VO (EU) 2025/40 („PPWR“) werden sich in der kommunalen Praxis ganz neue Rechtsfrage stellen.
Während Adressaten des Verpackungsgesetzes insbesondere die Inverkehrbringer von Verpackungen und verpackter Ware sowie die Systembetreiber sind, spielen für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Regelungen über den Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung gemäß § 22 Verpackungsgesetz eine zentrale Rolle.
Gerne beraten wir Sie hierbei rund um alle Fragen des Abschlusses, der Fortentwicklung einer Abstimmungsvereinbarung mit den Systemen – oder begleiten Sie bei den Verhandlungen einer Mitbenutzung des kommunalen Erfassungssystems für die Abfallfraktion Papier/Pappe/Karton, oder auch bei der Einführung einer gemeinsamen Wertstofferfassung.