Vergaberecht, Ausschreibung und Wettbewerbsrecht

Das Vergaberecht bezieht sich auf die Regelungen, die den öffentlichen Auftraggebern vorschreiben, wie sie Aufträge vergeben müssen. Dies betrifft vor allem den Bereich des öffentlichen Sektors, also die Vergabe von Aufträgen durch staatliche Stellen wie Ministerien, Städte oder Kommunen an private Unternehmen oder Dienstleister. Das Ziel des Vergaberechts ist es, Transparenz, Fairness und Chancengleichheit bei der Auftragsvergabe zu gewährleisten. Zentraler Bestandteil des Vergaberechts sind Ausschreibungen, bei denen ein öffentlicher Auftraggeber bekanntgibt, dass er Leistungen oder Lieferungen benötigt, und Unternehmen dazu einlädt, ihre Angebote einzureichen. Hierbei gibt es verschiedene Arten von Ausschreibungen, wie z. B. offene, nicht offene oder verhandlungsbasierte Ausschreibungen, je nach Komplexität und Art des Auftrags.

Das Wettbewerbsrecht soll den fairen Wettbewerb auf Märkten schützen und den Missbrauch von Marktmacht verhindern.

Das Wettbewerbs- und Vergaberecht ist europäisches Recht, welches durch eine Vielzahl nationaler Vorschriften umgesetzt und ergänzt wird.

Gerne begleiten wir Ihre Verfahren von Beginn an bis zur endgültigen Auftragsvergabe.

Haben Sie Interesse?

Bei Gruneberg glauben wir daran, dass rechtliche Beratung mehr ist als nur das Ausfüllen von Formularen oder das Verfassen von Verträgen. Es geht darum, echte Beziehungen aufzubauen und Vertrauen zu schaffen. Wir möchten Ihnen helfen, die komplexen Fragestellungen des öffentlichen Wirtschaftsrechts zu navigieren und Ihnen die Sicherheit geben, die Sie für Ihre Entscheidungen benötigen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur Lösungen anzubieten, sondern auch den Raum zu schaffen, in dem Sie Ihre Visionen verwirklichen können.