Das Vergaberecht bezieht sich auf die Regelungen, die den öffentlichen Auftraggebern vorschreiben, wie sie Aufträge vergeben müssen. Dies betrifft vor allem den Bereich des öffentlichen Sektors, also die Vergabe von Aufträgen durch staatliche Stellen wie Ministerien, Städte oder Kommunen an private Unternehmen oder Dienstleister. Das Ziel des Vergaberechts ist es, Transparenz, Fairness und Chancengleichheit bei der Auftragsvergabe zu gewährleisten. Zentraler Bestandteil des Vergaberechts sind Ausschreibungen, bei denen ein öffentlicher Auftraggeber bekanntgibt, dass er Leistungen oder Lieferungen benötigt, und Unternehmen dazu einlädt, ihre Angebote einzureichen. Hierbei gibt es verschiedene Arten von Ausschreibungen, wie z. B. offene, nicht offene oder verhandlungsbasierte Ausschreibungen, je nach Komplexität und Art des Auftrags.
Das Wettbewerbsrecht soll den fairen Wettbewerb auf Märkten schützen und den Missbrauch von Marktmacht verhindern.
Das Wettbewerbs- und Vergaberecht ist europäisches Recht, welches durch eine Vielzahl nationaler Vorschriften umgesetzt und ergänzt wird.
Gerne begleiten wir Ihre Verfahren von Beginn an bis zur endgültigen Auftragsvergabe.