Strategie Kommunalwirtschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandanten,
die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging und Packaging Waste Regulation, PPWR) wurde am 22. Januar 2025 unter der Nummer 2025/40 von der EU veröffentlicht und trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Die PPWR ist eine EU-Verordnung, die dann nach 18 Monaten, also ab August 2026 gilt und die Anforderungen an die Verwertbarkeit von Verpackungen und damit Verwertung und Recycling deutlich erhöhen soll.
Jetzt ist der deutsche Gesetzgeber gefordert, das bestehende Verpackungsgesetz unter Berücksichtigung der europäischen Vorgaben neu zu fassen. Kommunen und kommunalen
Unternehmen werden diese Vorgaben im Rahmen ihrer Abfallwirtschaftskonzepte, Satzungen und Vereinbarungen mit den Systemträgern berücksichtigen müssen.
Beispielsweise wird die Vorgabe biobasierter Verpackungsmaterialien und die Kompostierbarkeit von Verpackungen nicht nur technische Herausforderungen für die biologischen Behandlungsanlagen der kommunalen Unternehmen mit sich bringen.
Verständniskonflikte bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Ort sind vorprogrammiert. In welches Erfassungssystem gehören die Folienverpackungen aus
biobasierten Kunststoffen oder die kompostierbaren Kaffeekapseln? Gelber Sack/Gelbe Tonne oder kommunale Biotonne? Welche Satzungsänderungen werden erforderlich, wie müssen Abstimmungsvereinbarungen, Systembeschreibungen und Mitbenutzungsvereinbarungen gefasst werden? Welche Auswirkungen haben die Vorgaben auf die kommunale Abfallberatung, die bereits häufig heute an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gehen. Neben dem Blick in die Zukunft möchten wir Ihnen auch Hinweise zur aktuellen
Rechtsprechung insbesondere im Zusammenhang mit der Mitbenutzung des kommunalen Erfassungssystems für die Abfallfraktion PPK geben und mit Ihnen gemeinsame erörtern,
welche rechtlichen Möglichkeiten die örE haben, wenn es wirklich nicht zum Abschluss einer Anlage 7 kommt.
Es freut uns sehr, diese Veranstaltungsreihe erneut in enger Kooperation mit Herrn Patrick Hasenkamp, Gesellschafter/ Geschäftsführer der G & H kommunal GmbH, realisieren zu dürfen.
Seien Sie daher gern am 13.11.2025 in der Zeit von 10.00 bis 11.30 Uhr dabei. Wir freuen uns auf Sie!