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Nachdem Politik und Entsorgungsbranche mehrere Jahre über ein Wertstoffgesetz diskutiert haben, hat das Bundeskabinett im Dezember 2016 den Entwurf eines Verpackungsgesetzes beschlossen, der sich nunmehr in der parlamentarischen Beratung befindet. Auf eine Ausweitung der Produktverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpackungen soll verzichtet, Recyclingquoten jedoch gestärkt und hoheitliche Marktüberwachung deutlich zentralisiert werden. Dem Gesetzesvorschlag zufolge wird eine Zentrale Stelle mit zahlreichen Befugnissen zur Durchsetzung der Lizenzierungspflichten eingerichtet. Zudem sollen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Gestaltungsrechte in Form von „Rahmenvorgaben“ erhalten und Wertstofftonnen weiterhin freiwillig einführen können. Im Streit über das Eigentum an PPK-Anteilen stärkt der Entwurf hingegen die Rechtsposition der Systembetreiber und räumt diesen einen Herausgabeanspruch gegenüber den Kommunen ein.
Unsere Konferenz informiert über die wesentlichen Inhalte des neuen Verpackungsgesetzes, die wichtigsten Streitpunkte und deren Auswirkungen auf die kommunale Entsorgungswirtschaft. Wir erörtern, wie zukünftig Abstimmungs- und Mitbenutzungsvereinbarungen zwischen Kommunen und Systemen ausgestaltet werden können. Eine besondere Rolle spielen die künftigen Rahmenbedingungen für die Einführung von Wertstofftonnen und die verschiedenen Varianten in der Praxis.
Weitere Infos:
Anmeldung und Programm
Datum / Uhrzeit
10.05.2017
10:00 - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Novotel Berlin Am Tiergarten
Strasse des 17. Juni 106
10623 Berlin