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Aktuelles-Beitrag vom

Gruneberg Rechtsanwälte, Köln

Pressemitteilung: Bundesverwaltungsgericht bestätigt erneut den besonderen Schutz hochwertiger kommunaler Erfassungssysteme

Öffentlich-rechtliche Entsorger erhalten durch Irrelevanzschwelle Rechtsicherheit bei der Beurteilung der Gefährdung ihrer kommunalen Entsorgungsstrukturen.

Ziemlich genau ein Jahr nach den Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.2016, in denen die Richter die wesentlichen Grundsätze zur Beurteilung überwiegender öffentlicher Interessen gegen die Durchführung von gewerblichen Alttextilsammlungen aufstellten, hatte der zuständige 7. Senat nunmehr Gelegenheit, zwei Berufungsurteile des OVG Münster betreffend die Untersagung gewerblicher Sammlungen auf die Vereinbarkeit mit Bundes- und Europarecht zu überprüfen und nochmals die wesentlichen Kriterien zur Überprüfung der Gefährdung kommunaler Entsorgungsstrukturen durch gewerbliche Sammlungen zu skizzieren (BVerwG, Urt. v. 11. Juli 2017, BVerwG 7 C 35.15 / 7 C 36.15).

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